Software-Lizenz & Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Vollständige Lizenzbestimmungen für die CassySec-Software

Diese Software-Lizenz regelt die Nutzung der CassySec-Prüfungs-Software. Mit der Nutzung oder dem Zugriff stimmen Sie diesen Bedingungen verbindlich zu.

1. Definitionen

1.1 „Software"

bezeichnet die CassySec-Prüfungs-Software in allen Versionen, einschließlich:

  • Webanwendung und Cloud-basierte Dienste (SaaS)
  • Integrationen und APIs
  • Dokumentation und Benutzerhandbücher
  • Updates, Patches und Support-Materialien

1.2 „Lizenzgeber"

ist die CassySec Software GmbH, Rechteinhaber und Betreiber der Software.

1.3 „Lizenznehmer" / „Sie"

ist das Unternehmen, die natürliche Person oder juristische Person, die die Lizenz erwirbt oder nutzt.

1.4 „Nutzung"

bedeutet Installation, Zugriff, Ausführung, Anwendung, Download oder jede andere Form der Interaktion mit der Software.

1.5 „Abonnement"

ist die zeitlich begrenzte Lizenzgewährung gegen regelmäßige Zahlung (monatlich, jährlich etc.).

1.6 „Geistiges Eigentum"

sind Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Schutzrechte.

2. Lizenzgewährung

2.1 Umfang der Lizenz

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und widerrufliche Lizenz zur:

  • Nutzung der Software gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung
  • Installation auf berechtigten Geräten und Servern (entsprechend der gebuchten Lizenzform)
  • Zugriff durch autorisierte Benutzer des Lizenznehmer-Unternehmens
  • Interne Nutzung für geschäftliche oder organisatorische Zwecke

2.2 Lizenzvarianten

Abhängig von der Abonnementvariante werden unterschiedliche Umfänge gewährt:

Variante Umfang Benutzer Features
Basic bis 50 Websites 2–5 Standard-Module
Professional bis 200 Websites 5–15 Alle Module + API
Enterprise Unbegrenzte Websites Unbegrenzt Alle Features + Dedicated Support

2.3 Personenbezug der Lizenz

Diese Lizenz ist an den Lizenznehmer persönlich gebunden. Lizenz-Keys, Zugangskonten und Authentifizierungsdaten dürfen nicht weitergegeben, vermietet oder verkauft werden.

3. Beschränkungen der Nutzung

3.1 Untersagte Handlungen

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht wie folgt zu nutzen:

  • Nicht-Weitergabe: Keine Vermietung, Verleih, Verkauf, Weitergabe oder Unterlizenzierung
  • Keine Vervielfältigung: Keine Kopien außer für Backup-Zwecke (max. 1 Sicherungskopie)
  • Keine Reverse-Engineering: Keine Dekompilation, Disassemblierung, Deobfuskation oder Analyse des Quellcodes
  • Keine Modifikation: Keine Änderungen am Code, den Algorithmen oder der Funktionalität
  • Keine Umgehung: Keine Umwandlung von Sicherheitsmaßnahmen oder Lizenz-Keys
  • Keine unerlaubte Nutzung: Kein kommerzieller Weiterverkauf, keine Bereitstellung als Service für Dritte ohne Zustimmung, keine Nutzung für konkurrierende Software-Entwicklung, keine Verwendung für illegale oder schädliche Zwecke
  • Keine Malware/Schadsoftware: Keine Nutzung zur Verbreitung von Viren, Trojaner, Ransomware oder ähnlichem
  • Keine Datenverletzung: Keine Nutzung zur Verletzung von Datenschutz-, Copyright- oder anderen Gesetzen

3.2 Gleichzeitige Benutzer

Nur die im Abonnement festgelegte Anzahl von Benutzern darf gleichzeitig auf die Software zugreifen.

3.3 Datenspeicherung

Alle Daten bleiben Eigentum des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber speichert Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes und nach Beendigung des Abonnements für maximal 30 Tage.

4. Übergabe und Verbliebene Rechte

4.1 Was beim Kauf/Abonnement übergeben wird

Lizenznehmer erhält:

Nutzungsrecht (nicht Eigentum): Recht zur Nutzung der Software gemäß dieser Lizenzvereinbarung, Recht zum Zugriff auf Cloud-basierte Systeme, Recht zu Support und Dokumentation

Zugang zu Updates und Verbesserungen: Automatische Updates und Patches während der Abonnement-Laufzeit, Zugang zu neuen Features und Modulen, Versionsupgrades

Dateneigentum: Vollständiges Eigentum an allen Daten, die der Lizenznehmer über die Software erstellt, eingibt oder importiert, Recht auf Datenabruf und Export, Recht auf Datenlöschung

Begrenzte Dokumentation: Benutzerhandbuch und API-Dokumentation (nur zur internen Nutzung), Technische Spezifikationen, Schulungsmaterialien

4.2 Was beim Lizenzgeber bleibt

Der Lizenzgeber behält folgende Rechte:

Eigentumsrechte: Der Lizenzgeber behält das Eigentum und alle Urheberrechte an der Software, Quellcode, Architektur und Algorithmen bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers, Alle Patente und Markenrechte bleiben beim Lizenzgeber

Exklusive Nutzungsrechte: Keine Exklusivität (Software kann an andere lizenziert werden), Keine Berechtigung, derivative Werke zu erstellen, Keine Berechtigung, die Software als eigenes Produkt zu vermarkten

Weitergaberechte: Keine Unterlizenzierung an Dritte, Keine Vermietung oder Verleih möglich, Keine Übertragung an andere Unternehmen oder Standorte

Bearbeitung und Anpassung: Keine Modifikation des Quelltextes, Keine Anpassung an kundenspezifische Anforderungen ohne schriftliche Vereinbarung, Keine Ableitung von Werken aus der Software

4.3 Was beim Lizenzgeber bleibt

Der Lizenzgeber behält:

  • Vollständiges Urheberrecht an der Software
  • Alle Patente und Markenrechte (CassySec, Logos, Design)
  • Geschäftsgeheimnisse wie Algorithmen und proprietäre Methoden
  • Recht auf Lizenzrückruf bei Verstoß gegen diese Vereinbarung
  • Recht auf Datenzugriff zu Audit- und Compliance-Zwecken
  • Recht auf Anonymisierung von Daten für aggregierte Statistiken und Verbesserungen
  • Recht auf Deaktivierung bei Zahlungsverzug oder Vertragsbruch
  • Recht auf Kündigung des Abonnements nach Kündigungsfrist

5. Lizenzbeendigung und Rückgaberecht

5.1 Automatische Beendigung

Die Lizenz endet automatisch bei:

  • Ablauf der Abonnement-Laufzeit (sofern nicht verlängert)
  • Kündigungsmitteilung durch einen der Vertragsparteien (mit vereinbarter Kündigungsfrist)

5.2 Sofortige Beendigung durch Lizenzgeber

Der Lizenzgeber kann die Lizenz sofort und ohne Ankündigung beenden, falls:

  • Lizenznehmer gegen diese Vereinbarung verstößt
  • Zahlungen überfällig sind (nach 30 Tagen Mahnung)
  • Lizenznehmer Schadsoftware, illegale oder unethische Aktivitäten durchführt
  • Lizenznehmer die Software an Dritte weitergegeben hat

5.3 Verpflichtungen nach Beendigung

Nach Beendigung der Lizenz muss der Lizenznehmer:

  • Zugriff einstellen: Alle Nutzung der Software sofort einstellen
  • Sicherungskopien löschen: Alle Kopien der Software außer berechtigten Backup-Kopien löschen
  • Daten exportieren: Verbleibende Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren oder löschen
  • Bescheinigung: Auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass die Software nicht mehr genutzt wird

5.4 Aufrechterhaltung der Datenzugriffe

Für 30 Tage nach Beendigung kann der Lizenznehmer seine Daten aus der Software exportieren.

6. Haftungsbeschränkungen

6.1 Ausschluss von Schadensersatz

Der Lizenzgeber haftet NICHT für: Datenverlust oder -beschädigung, Fehlerhafte Prüfungsergebnisse, Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, Kosten für Datenwiederherstellung

7. Sicherheit und Datenschutz

7.1 Sicherheitsverantwortlichkeiten

Lizenzgeber:

  • Implementiert angemessene Sicherheitsmaßnahmen (SSL/TLS, Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Authentifizierung)
  • Führt regelmäßige Sicherheitsupdates durch
  • Haftet für Datenpannen durch mangelnde Sicherheit (Ausnahme: Gewalt gegen System)

Lizenznehmer:

  • Schützt Login-Zugangsdaten
  • Nutzt starke Passwörter
  • Benachrichtigt Lizenzgeber sofort bei Verdacht auf Unbefugten Zugriff
  • Aktualisiert regelmäßig die Software

7.2 Datenschutz (GDPR/DSGVO)

  • Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und eigener Datenschutzerklärung
  • Der Lizenznehmer trägt Verantwortung für personenbezogene Daten, die er über die Software erhebt
  • Siehe: privacy.html für vollständige Datenschutzerklärung

8. Updates, Wartung und Support

8.1 Updates und Patches

  • Automatische Updates: Die Software wird automatisch aktualisiert. Größere Updates können vorher angekündigt werden.
  • Sicherheits-Patches: Werden zeitnah eingespielt und sind verpflichtend.
  • Versionsunterstützung: Nur die aktuelle und eine vorherige Version werden supported.

8.2 Wartung und Downtimes

  • Der Lizenzgeber kann Wartungsfenster durchführen (üblicherweise nachts, mit Ankündigung)
  • Zielwert für Verfügbarkeit: 99,5% pro Monat (mit Ausnahmen für höhere Gewalt)
  • Ungeplante Ausfallzeiten werden mit Guthaben kompensiert (je nach Serviceplan)

9. Zahlung und Abrechnung

9.1 Lizenzgebühren

Die Lizenzgebühren richten sich nach der gewählten Variante und dem Abrechnungszyklus:

  • Monatliches Abonnement: Automatische Verlängerung, Kündigbar zum Ende des Monats
  • Jährliches Abonnement: 20% Rabatt, Kündigbar zum Ende des Jahres

9.2 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungsstellung per Rechnung oder automatische Zahlung (Kreditkarte, SEPA)
  • Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungsdatum
  • Zahlungsverzug: Nach 30 Tagen Mahnung kann Zugriff gesperrt werden

9.3 Rückerstattung

  • 30-Tage-Geld-zurück-Garantie für monatliche Abonnements
  • Jährliche Abonnements: Keine Rückerstattung, aber Kündigung zum Jahresende möglich
  • Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet

9.4 Preisänderungen

Der Lizenzgeber kann Preise mit 30 Tagen Ankündigung anpassen. Lizenznehmer können dann kostenfrei kündigen.

10. Geistiges Eigentum und Marken

10.1 Schutz der CassySec-Marke

Die Marke CassySec, das Logo und alle Designs sind Eigentum der CassySec Software GmbH und sind in der Nizza-Klasse 42 registriert.

10.2 Lizenznehmer-Eigentumsrechte

Der Lizenznehmer behält alle Rechte an:

  • Seinen Input-Daten und Prüfungsergebnissen
  • Seinen Dokumenten und Inhalten
  • Seinen Geschäftsgeheimnissen

10.3 Feedback und Verbesserungsvorschläge

Falls der Lizenznehmer Feedback oder Vorschläge zur Software macht, kann der Lizenzgeber diese frei nutzen, ohne weitere Vergütung oder Genehmigung.

10.4 Namensnennung

Der Lizenzgeber darf den Lizenznehmer in Referenz-Listen oder Case-Studies nennen (sofern nicht ausdrücklich widersprochen).

11. Vertragliche Bestimmungen

11.1 Geltungsbereich

Diese Lizenzvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Sie regelt die gesamte Nutzung der Software und ersetzt alle vorherigen Absprachen.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig sein, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig. Die rechtswidrige Bestimmung wird so ausgelegt oder ersetzt, dass der ursprüngliche Zweck erfüllt wird.

11.3 Keine Abtretung

Der Lizenznehmer darf diese Lizenzvereinbarung nicht an Dritte abtreten. Jeder Versuch ist nichtig.

11.4 Gesamter Vertrag

Diese Vereinbarung stellt den gesamten Vertrag dar. Mündliche Zusicherungen oder vorherige Absprachen sind nicht gültig, sofern nicht schriftlich unterzeichnet.

11.5 Änderungen dieser Vereinbarung

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung mit 30 Tagen Ankündigung ändern. Die Nutzung nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt als Zustimmung. Der Lizenznehmer kann vor Inkrafttreten kündigen.